Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Als Rettungsdienst Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) sind wir uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte sowie dem Schutz unserer Umwelt bewusst. Hierzu gehört die Achtung der Menschenrechte und der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt auch über unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten hinweg. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als Beteiligungsunternehmen der Kreise Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg und Steinburg nach. Einzelheiten hierzu werden durch unsere Grundsatzerklärung beschrieben.
Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten eingehalten wird, hat die RKiSH ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung.
Beschwerden zum LkSG können mündlich, über das unten stehende Formular, elektronisch an die E-Mail-Adresse LkSG@rkish.de oder schriftlich an die Postadresse:
Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH
Rungholtstraße 9
25746 Heide
Tel.: 0481.787 66 0
gerichtet werden.