Historie

Gemeinsam stark für die Region

Die Rettungsdienst-Kooperation ist ein modernes Unternehmen, das als Vorbild gilt, Qualitätsmaßstäbe setzt und visionäre Zukunftskonzepte entwirft. Wie hat sie das geschafft?

Zuerst war es nur eine Idee. Aber was heißt „nur“? Wirklich gute Ideen können Kräfte freisetzen. Und Entwicklungen anstoßen, Neues schaffen – vorausgesetzt, der Zeitpunkt stimmt. Im September 2003 gab es so einen Moment: Als der Vertreter des Rettungsdienstes im Kreis Dithmarschen seine anderen Kollegen aus Schleswig-Holstein fragte, ob sie sich eine Kooperation beim Rettungsdienst vorstellen könnten. Das war die Idee. Aber war sie auch gut?

Neues Finanzierungsrecht

Anfang 2003 trat ein neues Rettungsdienst-Gesetz in Kraft. Die bis dahin gültigen Rettungsdienstgebühren wurden durch Entgeltvereinbarungen ersetzt. Dadurch wurde die Finanzierung der Aufgabe Notfallrettung grundlegend verändert. Um tatsächlich kostendeckende Entgelte vereinbaren zu können, musste das Management des Rettungsdienstes völlig neu strukturiert werden. Wirtschaftlichkeitspotentiale mussten entwickelt werden.

Lösung: Kräfte bündeln

Je mehr Ware man kauft, desto niedriger sind die Stückkosten. Diesen schlichten kaufmännischen Grundsatz kennt jeder Mensch. Er war zugleich ein wichtiges Argument für eine Kooperation der Rettungsdienste der Kreise. So ist es ein Unterschied, ob man den Kauf von sieben oder 70 Beatmungsgeräten ausschreibt. Dieser Unterschied ist bares Geld wert. Ein großer Betrieb hat aber noch weitere finanzielle Vorteile. Erst ab einer gewissen Größe lohnt es sich, Aufgaben zu bündeln und Spezialisten zu übertragen. Finanzprofis etwa sind unverzichtbar für eine schlanke und effiziente Verwaltung.

Es geht jedoch nicht nur ums Geld. Patient*innen sollen jederzeit und überall bestmöglich versorgt werden. Das erfordert gleiche Qualitätsstandards in der Aus- und Weiterbildung, bei der Ausrüstung und in der Einsatzstrategie. Zugleich sollte ein solches Qualitätssystem lernfähig sein. Ein professioneller Rettungsbetrieb müsste deshalb ein Qualitätsmanagement einführen und eine hervorragende Aus- und Fortbildung aufbauen.

Erst drei, dann vier und jetzt fünf Kreise

Den interessierten Kreisvertreter*innen war schon damals bewusst: Das schaffen wir nur gemeinsam. Ein Jahr später, im Dezember 2004, gründeten schließlich die Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde die RKiSH. Etwas später, im Jahr 2007, kam der Kreis Steinburg hinzu. Seit 2018 ist der Kreis Segeberg als fünfter Gesellschafter der RKiSH beigetreten.

Meilensteine der RKiSH-Entwicklung

2003

Es beginnt im September 2003. Während einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Schleswig-Holstein fragt der Kreisvertreter aus Dithmarschen seine Kolleg*innen, ob sie sich eine Kooperation beim Rettungsdienst vorstellen können.

2004

Im Dezember 2004 beschließen die Kreistage von Dithmarschen, Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde die Gründung der RKiSH gGmbH.

2005

Das neue Rettungsdienst-Unternehmen baut seine Organisation auf. Es entwickelt einheitliche Unternehmensziele. Die betriebswirtschaftliche Professionalisierung wird vorangetrieben. So werden zum Beispiel werden ein neues Buchhaltungs- und ein Abrechnungsprogramm installiert.

2006

Die RKiSH ernennt Qualitätsmanagement-Beauftragte. Weiterhin trifft sie mit allen Führungskräften Zielvereinbarungen und entwickelt einen Leitfaden, der die Fort- und Weiterbildung optimiert. Die RKiSH hat umfangreiche Buchhaltungssysteme und Controlling-Instrumente eingeführt, etwa für die Liquiditätsplanung, die Investitionsplanung und Kosten- und Leistungsnachweise.

2007

Der Kreis Steinburg tritt der RKiSH bei. Die neuen Mitarbeitenden sowie alle Management- und Organisationsprozesse werden erfolgreich in das Unternehmen integriert. Ein einheitliches Dienstplanprogramm vereinheitlicht die Dokumentation und Abrechnung der Bezüge. Und es verbessert die Steuerung der Dienstplanbesetzung und die Planung der Ausfallzeiten.

2008

Das Qualitätsmanagement der RKiSH wird erstmals nach den Vorgaben der DIN ISO 9001:2000 zertifiziert. Darüber hinaus gründet die RKiSH eine eigene Rettungsdienst-Akademie. Mit diesem Ausbildungszentrum will die RKiSH eine moderne Notfallausbildung ermöglichen. Zugleich fällt die Entscheidung, die Ausbildung der Rettungsassistent*innen auf eine dreijährige Ausbildung umzustellen.

2010

Die RKiSH entwickelt ein umfangreiches Konzept für die Bewältigung größerer Notfallereignisse (GröNo). Dabei hat sie die bestehenden Konzepte der vier Versorgungsbereiche aufwendig zusammengeführt und vereinheitlicht. Es wird in der Folge immer wieder ergänzt sowie aktualisiert und dient der Aus- und Fortbildung.

2011

Das Qualitätsmanagement trägt Früchte. Die RKiSH belegt den ersten Platz beim „Preis für Qualität im Rettungsdienst“. Bei diesem Wettbewerb mit internationaler Beteiligung hatte sich die RKiSH mit ihrem innovativen Trainings-Rettungswagen gegen 20 Teilnehmende durchgesetzt.

2013

Ende des Jahres werden die ersten Algorithmenkarten an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt. Ein Algorithmus beschreibt eine genau festgelegte Untersuchungs- und Behandlungsvorgehensweise, die sich an den evidenzbasierten Vorgaben medizinischer Fachgesellschaften ausrichtet.

2014

Seit 2014 bildet die RKiSH Notfallsanitäter*innen (NotSan) an der eigenen Akademie aus. Mit der Einführung des Berufs NotSan im Jahr 2014 wurde die Ausbildung auf die neuen Anforderungen umgestellt. Damit war die RKiSH eine der Ersten.

2018

Der Kreis Segeberg tritt als fünfter Gesellschafter der RKiSH bei. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Rettungsdienst im Kreis Segeberg von der RKiSH durchgeführt.

2020

2020 bietet die RKiSH erstmals neben der Notfallsanitäter-Ausbildung, auch Ausbildungsplätze für Rettungssanitäter*innen (RettSan) an. Anders als bei freien Rettungsdienst-Schulen, an denen man für den RettSan-Kurs bezahlen und sich seine Praktikumsplätze selbst organisieren muss, sind die Auszubildenden vom ersten Tag an Mitarbeiter*innen der RKiSH – sie werden vergütet und die verschiedenen Praktikumsplätze für sie organisiert.

Finanzierung des Rettungsdienstes

Die finanziellen Grundlagen regelt das Rettungsdienst-Gesetz von 2017. Es gibt Benutzungsentgelte, eine Art Fallpauschale pro Einsatzfahrt. Die Krankenkassen bezahlen diese Entgelte, deren Höhe die Rettungsdienste mit den Krankenkassen aushandeln müssen. Hierfür gibt der Gesetzgeber grobe Leitplanken vor: Die Entgelte sollen so hoch sein, dass sie die Gesamtkosten des Rettungsdienstes decken. Zugleich müssen die Rettungsdienste bestimmte Bedingungen erfüllen, etwa die einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung.

Innenansichten einer Wache

Copyright 2020 Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH.