Die finanziellen Grundlagen regelt das Rettungsdienst-Gesetz von 2017. Es gibt Benutzungsentgelte, eine Art Fallpauschale pro Einsatzfahrt. Die Krankenkassen bezahlen diese Entgelte, deren Höhe die Rettungsdienste mit den Krankenkassen aushandeln müssen. Hierfür gibt der Gesetzgeber grobe Leitplanken vor: Die Entgelte sollen so hoch sein, dass sie die Gesamtkosten des Rettungsdienstes decken. Zugleich müssen die Rettungsdienste bestimmte Bedingungen erfüllen, etwa die einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung.
Gemeinsam stark für die Region
Die Rettungsdienst-Kooperation ist ein modernes Unternehmen, das als Vorbild gilt, Qualitätsmaßstäbe setzt und visionäre Zukunftskonzepte entwirft. Wie hat sie das geschafft?
Zuerst war es nur eine Idee. Aber was heißt „nur“? Wirklich gute Ideen können Kräfte freisetzen. Und Entwicklungen anstoßen, Neues schaffen – vorausgesetzt, der Zeitpunkt stimmt. Im September 2003 gab es so einen Moment: Als der Vertreter des Rettungsdienstes im Kreis Dithmarschen seine anderen Kollegen aus Schleswig-Holstein fragte, ob sie sich eine Kooperation beim Rettungsdienst vorstellen könnten. Das war die Idee. Aber war sie auch gut?
Neues Finanzierungsrecht
Anfang 2003 trat ein neues Rettungsdienst-Gesetz in Kraft. Die bis dahin gültigen Rettungsdienstgebühren wurden durch Entgeltvereinbarungen ersetzt. Dadurch wurde die Finanzierung der Aufgabe Notfallrettung grundlegend verändert. Um tatsächlich kostendeckende Entgelte vereinbaren zu können, musste das Management des Rettungsdienstes völlig neu strukturiert werden. Wirtschaftlichkeitspotentiale mussten entwickelt werden.
Lösung: Kräfte bündeln
Je mehr Ware man kauft, desto niedriger sind die Stückkosten. Diesen schlichten kaufmännischen Grundsatz kennt jeder Mensch. Er war zugleich ein wichtiges Argument für eine Kooperation der Rettungsdienste der Kreise. So ist es ein Unterschied, ob man den Kauf von sieben oder 70 Beatmungsgeräten ausschreibt. Dieser Unterschied ist bares Geld wert. Ein großer Betrieb hat aber noch weitere finanzielle Vorteile. Erst ab einer gewissen Größe lohnt es sich, Aufgaben zu bündeln und Spezialisten zu übertragen. Finanzprofis etwa sind unverzichtbar für eine schlanke und effiziente Verwaltung.
Es geht jedoch nicht nur ums Geld. Patienten sollen jederzeit und überall bestmöglich versorgt werden. Das erfordert gleiche Qualitätsstandards in der Aus- und Weiterbildung, bei der Ausrüstung und in der Einsatzstrategie. Zugleich sollte ein solches Qualitätssystem lernfähig sein. Ein professioneller Rettungsbetrieb müsste deshalb ein Qualitätsmanagement einführen und eine hervorragende Aus- und Fortbildung aufbauen.
Erst drei, dann vier und jetzt fünf Kreise
Den interessierten Kreisvertretern war schon damals bewusst: Das schaffen wir nur gemeinsam. Ein Jahr später, im Dezember 2004, gründeten schließlich die Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde die RKiSH. Etwas später, im Jahr 2007, kam der Kreis Steinburg hinzu. Seit 2018 ist der Kreis Segeberg als fünfter Gesellschafter der RKiSH beigetreten.