Benutzungsentgelte
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Die RKiSH erhebt für die Benutzung eines Rettungsmittels Entgelte, die sich aus einer Einsatzpauschale und ggfs. den Beförderungskilometern zusammensetzen. Je nach Rettungsmittel variieren die Entgelte entsprechend den verschiedenen Kreisen.

Die Kosten für einen Notfalleinsatz oder einen Krankentransport werden in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse des Patienten getragen. Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse und bei privat Versicherten wird eine Selbstzahlerrechnung erstellt, die bei der privaten Versicherung einzureichen ist. Kostenträger können auch Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser oder andere Behörden/Einrichtungen sein.

Benutzungsentgelte der RKiSH

Übersicht der Entgelte ab dem 01.01.2023 nach Kreisen

Kreis Dithmarschen

  Pauschal je Kilometer
RTW 1.292,52 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 81,75 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km * 81,75 € 4,39 €
KTW - Fernfahrten ** 81,75 € 2,00 €
NEF 512,41 € 0,00 €

 

Kreis Pinneberg

  Pauschal je Kilometer
RTW 871,01 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 91,08 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km * 91,08 € 4,81 €
KTW - Fernfahrten ** 91,08 € 2,00 €
NEF 311,81 € 0,00 €

 

Kreis Rendsburg-Eckernförde

  Pauschal je Kilometer
RTW 1.108,45 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 95,92 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km* 95,92 € 6,26 €
KTW - Fernfahrten** 95,92 € 2,00 €
NEF 564,63 € 0,00 €

 

Kreis Segeberg

  Pauschal je Kilometer
RTW 1.040,20 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 88,40 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km * 88,40 € 2,93 €
KTW - Fernfahrten ** 88,40 € 2,00 €
NEF 431,45 € 0,00 €

 

Kreis Steinburg

  Pauschal je Kilometer
RTW 1.117,96 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 90,14 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km * 90,14 € 1,25 €
KTW - Fernfahrten ** 90,14 € 2,00 €
NEF 612,37 € 0,00 €

 

Erläuterungen

* Wird die Patientin bzw. Patient bis zu *20 Straßenkilometern befördert, wird das Entgelt je Beförderungskilometer nicht berechnet. Die für das Entgelt je Beförderungskilometer maßgebliche Kilometerleistung beginnt mit dem *21. Kilometer nach Aufnahme des Patienten im Fahrzeug und endet mit der Übergabe des Patienten an der vorgesehenen Stelle, es sei denn, der Einsatz wird vorher beendet. Die Kilometerangaben sind jeweils auf volle Kilometer aufzurunden.

**Als Fernfahrten gelten Beförderungen ab 100 km. Hierfür wird ein Kilometerentgelt in Höhe von 2,00 EUR für die gesamte Beförderungsstrecke vereinbart.

Für Beförderungen mit Rettungsmitteln i.S.d. § 4 Abs. 3 SHRDG sind die Benutzungsentgelte für RTW in Ansatz zu bringen. Der Einsatz eines VEF ist als NEF abzurechnen. 

RTW    =    Rettungswagen
KTW    =    Krankentransportwagen
NEF     =    Notarzteinsatzfahrzeug
VEF     =    Verlegungsarzteinsatzfahrzeug

Katharina Röpnack
Ansprechpartnerin Teamleitung Einsatzabrechnung

RKiSH-Verwaltung Moltkestraße 10 25421 Pinneberg

Telefon: 0481.787 66 162
Fax: 04101.516 80 80

E-Mail: k.roepnack@rkish.de
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