Benutzungsentgelte
  • Benutzungsentgelte

Die RKiSH erhebt für die Benutzung eines Rettungsmittels Entgelte, die sich aus einer Einsatzpauschale und gegebenenfalls den Beförderungskilometern zusammensetzen. Je nach Rettungsmittel variieren die Entgelte entsprechend den verschiedenen Kreisen.

Die Kosten für einen Notfalleinsatz oder einen Krankentransport werden in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse der Patient*innen getragen. Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse und bei privat Versicherten wird eine Selbstzahlerrechnung erstellt, die bei der privaten Versicherung einzureichen ist. Kostenträger können auch Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser oder andere Behörden/Einrichtungen sein.

Benutzungsentgelte der RKiSH

Übersicht der Entgelte ab dem 01.01.2025 nach Kreisen

Kreis Dithmarschen

Durch Beschluss der Schiedsstelle für Entgelte im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein vom 02.12.2024 (Az.: 02/2024) wurden die Entgelte für den Kreis Dithmarschen wie folgt festgelegt:

  Pauschal je Kilometer
RTW 1.116,12 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 90,75 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km * 90,75 € 4,39 €
KTW - Fernfahrten ** 90,75 € 2,00 €
NEF 496,03 € 0,00 €

 

 

Kreis Pinneberg

Durch Beschluss der Schiedsstelle für Entgelte im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein vom 02.12.2024 (Az.: 05/2024) wurden die Entgelte für den Kreis Pinneberg wie folgt festgelegt:

  Pauschal je Kilometer
RTW 907,59 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 91,62 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km * 91,62 € 4,81 €
KTW - Fernfahrten ** 91,62 € 2,00 €
NEF 271,81 € 0,00 €

 

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Durch Beschluss der Schiedsstelle für Entgelte im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein vom 02.12.2024 (Az.: 04/2024) wurden die Entgelte für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wie folgt festgelegt:

  Pauschal je Kilometer
RTW 1.202,20 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 101,61 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km* 101,61 € 6,37 €
KTW - Fernfahrten** 101,61 € 2,00 €
NEF 948,17 € 0,00 €

 

Kreis Segeberg

Durch Beschluss der Schiedsstelle für Entgelte im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein vom 02.12.2024 (Az.: 06/2024) wurden die Entgelte für den Kreis Segeberg wie folgt festgelegt:

  Pauschal je Kilometer
RTW 1063,92 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 108,01 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km * 108,01 € 3,14 €
KTW - Fernfahrten ** 108,01 € 2,00 €
NEF 410,33 € 0,00 €

 

Kreis Steinburg

Durch Beschluss der Schiedsstelle für Entgelte im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein vom 02.12.2024 (Az.: 03/2024) wurden die Entgelte für den Kreis Steinburg wie folgt festgelegt:

  Pauschal je Kilometer
RTW 911,82 € 0,00 €
KTW bis zu dem 20.km* 102,08 € 0,00 €
KTW ab dem 21.km * 102,08 € 1,51 €
KTW - Fernfahrten ** 102,08 € 2,00 €
NEF 534,23 € 0,00 €

 

Erläuterungen

* Wird die Patientin bzw. Patient bis zu *20 Straßenkilometern befördert, wird das Entgelt je Beförderungskilometer nicht berechnet. Die für das Entgelt je Beförderungskilometer maßgebliche Kilometerleistung beginnt mit dem *21. Kilometer nach Aufnahme des Patienten im Fahrzeug und endet mit der Übergabe des Patienten an der vorgesehenen Stelle, es sei denn, der Einsatz wird vorher beendet. Die Kilometerangaben sind jeweils auf volle Kilometer aufzurunden.

**Als Fernfahrten gelten Beförderungen ab 100 km. Hierfür wird ein Kilometerentgelt in Höhe von 2,00 EUR für die gesamte Beförderungsstrecke vereinbart.

Für Beförderungen mit Rettungsmitteln i.S.d. § 4 Abs. 3 SHRDG sind die Benutzungsentgelte für RTW in Ansatz zu bringen. Der Einsatz eines VEF ist als NEF abzurechnen. 

RTW    =    Rettungswagen
KTW    =    Krankentransportwagen
NEF     =    Notarzteinsatzfahrzeug
VEF     =    Verlegungsarzteinsatzfahrzeug

Katharina Röpnack
Ansprechpartnerin Teamleitung Einsatzabrechnung

RKiSH-Verwaltung Moltkestraße 10 25421 Pinneberg

Telefon: 0481.787 66 162
Fax: 0481.787 66 11 162

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