Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes haben am vergangenen Freitag (18.10.2019) jeweils ein Positionspapier zur Schaffung von Rechtsicherheit für Notfallsanitäter (NotSan) publiziert.

„Wir sprechen uns als größter kommunaler Rettungsdienst Deutschlands deutlich als Unterstützer für die Bundesratsinitiative aus Bayern und Rheinland-Pfalz und die Inhalte der beiden vorgenannten Positionspapiere aus.“, betonte RKiSH-Geschäftsführer Michael Reis.

Mit der Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter wurde für die präklinische, rettungsmedizinische Versorgung von Patienten im Jahr 2014 ein deutlich erweiterter Handlungsspielraum geschaffen. Im Vergleich zum damaligen Beruf des Rettungsassistenten bezieht sich dies beispielsweise auf definierte invasive Maßnahmen und die Gabe von ausgesuchten Notfallmedikamenten gemäß festgelegter Standards. Die Anwendungssicherheit wird hierbei auch außerhalb der Ausbildung durch Zertifizierung der Kompetenzen der einzelnen Notfallsanitäter sichergestellt
Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschreibt in § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) die per Ausbildungsziel zu erreichenden Kompetenzen für NotSan.

Dennoch besteht immer noch eine rechtliche Unsicherheit für Notfallsanitäter, da sich die nichtärztliche Anwendung invasiver Maßnahmen und die Verabreichung von Notfallmedikamenten rechtlich zwischen dem Heilkundevorbehalt für Ärzte und Heilpraktiker und dem Straftatbestand der Körperverletzung durch Unterlassen bewegen.

Bayern und Rheinland-Pfalz haben hierzu eine Initiative gestartet, mit einer bundesgesetzlichen Gesetzesänderung diesen Konflikt aufzulösen. Die Initiative hat den Bundesrat gerade mit der erforderlichen Mehrheit passiert (BR-Drs. 428-19 vom 11.10.2019).

Uns geht es bei der Unterstützung der Bundesratsinitiative und der o.a. Positionspapiere nicht um die Ablösung des Standes von Arzt oder Heilpraktiker, sondern um die Aufhebung des Strafbarkeitsrisikos für Notfallsanitäter bei der Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen.
Der nun kürzlich im Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebrachte Änderungsantrag 1 (Ausschussdrucksache 19(14)108.1 der Regierungskoalition erscheint hingegen weitgehend ungeeignet, die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeit der Notfallsanitäter zu erreichen.
Der Arzt wird weiterhin als medizinisch höchst qualifizierte Fachkraft eine zentrale Rolle in der rettungsdienstlichen Versorgung einnehmen und Aufsichtsperson bleiben. Dennoch kann die unklare und komplizierte Rechtslage nicht weiter Bestand haben, wenn gut ausgebildete und geprüfte Notfallsanitäter in Deutschland täglich tausendfach professionelle Hilfe leisten und dabei zusätzlich durch das vorstehende Risiko belastet werden.

 (tfr/cm)

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