Hilfe für Ersthelfer

Hilfe für Ersthelfer

Die neue Hose ist mit Öl verschmutzt und lässt sich nicht mehr reinigen, nachdem man auf der Straße neben einem Verletzten gekniet hat? Die Jacke ist gerissen beim Versuch, einem im Auto eingeklemmten Unfallopfer zu helfen? „Solche Fälle kommen durchaus vor“, weiß RKiSH-Sprecher Christian Mandel, selbst Notfallsanitäter. Auch körperlich oder psychisch können Erste-Hilfe-Leistende Schaden erleiden. Doch Helfer wissen oft nicht, dass sie während ihres Einsatzes unter Umständen gesetzlich unfallversichert sind. Helfer könnten versuchen, Ausgleich für einen entstandenen Schaden zu beantragen.
Um Ersthelfern für ihren Einsatz zu danken und sie gleichzeitig über mögliche Schadensersatzleistungen informieren zu können, hat die RKiSH jetzt eine Ersthelferkarte erstellt. Die Idee dazu stammte von einem Notfallsanitäter aus den eigenen Reihen. Auf der Karte findet sich unter anderem die Kontaktadresse der Unfallkasse Nord, die zuständige Unfallversicherung im RKiSH-Einsatzgebiet. Sie prüft, ob im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatz erfüllt sind. „Viele meinen, man müsse selbstlos helfen, aber man sollte ruhig versuchen, einen Ausgleich für entstandene Schäden zu erhalten“, sagt Mandel. Um eine spätere Prüfung durch die Versicherung zu erleichtern, sollten Ersthelfer nach dem Einsatz die Namen möglicher Zeugen notieren.

„Traut euch, im Notfall einzugreifen!“
Anlässlich des Internationalen Tags der Ersten Hilfe am 11. September 2021 ruft die RKiSH dazu auf, sich mit Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut zu machen. Als Einsatzkräfte sind wir Ersthelferinnen und Ersthelfern am Einsatzort immer sehr dankbar. Selbst, einem Verletzten die Hand zu halten und ihn zu beruhigen, könne schon eine effektive Erstversorgung bedeuten. Einen Überblick über Erste-Hilfe-Ausbildungsstätten in Wohnortnähe bietet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) gesetzliche Unfallversicherung unter www.bg-qseh.de.

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