Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!
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Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

Stellungnahme der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung vom 02.10.2024 (Drucksache 20/13166) und insbesondere zum Änderungsantrag 1 der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Ausschussdrucksache 20(14)231.1 vom 01.11.2024).

Heide - Die Notwendigkeit für Reformen zur Sicherstellung einer zuverlässigen Notfallversorgung von Menschen in medizinischen Notsituationen ist hinlänglich bekannt und wird auch durch die RKiSH weiterhin für dringend erforderlich erachtet.

Leider werden die notwendigen Reformbemühungen durch den mindestens sehr ungewöhnlichen (Nicht)-Beteiligungsweg der kommunalen Aufgabenträger im aktuellen Gesetzgebungsverfahren erneut ganz erheblich beschwert. Die Kreise und kreisfreien Städte sind derzeit für die Sicherstellung der Aufgabe Rettungsdienst vor Ort zuständig und verantwortlich. Die im Änderungsantrag 1 der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Ausschussdrucksache 20(14)231.1) eingeführten Formulierungen gefährden allerdings den bisher durch die Landesrettungsdienstgesetze vorgegebenen Sicherstellungsumfang extrem.

Die RKiSH merkt an, dass durch den ersatzlosen Wegfall der Formulierung des aktuellen § 133 Abs.1 Satz 3 SGB V eine flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung in Deutschland für den Bund offensichtlich leider keine Rolle mehr spielt. Wenn im weiteren Verlauf des Änderungsantrages (§ 133 Abs. 3 Nr. 3) völlig unspezifisch Investitionskosten und Kosten der Reservevorhaltungen bei der Entgeltkalkulation der Träger unberücksichtigt bleiben müssen, ist die Aufnahme des Rettungsdienstes im SBG V für die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes in Deutschland nur noch als negative Zeitenwende zu bezeichnen.

Die RKiSH stellt fest, dass die in den nächsten Jahren weiterhin zu erwartenden Einsatzsteigerungen im Bereich des Rettungsdienstes sich jedenfalls nicht durch die Vorschläge zur Finanzierung gemäß dem Änderungsantrag 1 der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bewältigen lassen werden, da dieser Änderungsantrag ganz erhebliche Verschlechterungen der Refinanzierung der Vorhaltungen des Rettungsdienstes für die kommunalen Aufgabenträger zur Folge hat.

Die RKiSH stellt in Frage, wie ein derartig gewünschter Rumpfrettungsdienst dann auch noch auf die aktuellen Krisen- und Lageveränderungen in Europa zukünftig leistungsfähig reagieren können wird.

Wir als RKiSH finden, dass Reformen nötig und längst überfällig sind, Verbesserungen für die Patient*innen, Vereinfachungen in der Ausführung und vor allem eine effiziente Kosten-Nutzensituation erzielt werden müssen. Hierzu sind von vielen Fachgesellschaften, Verbänden, Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten gute Vorschläge benannt und publiziert worden. In der vorliegenden Version können und wollen wir mit dem fokussierten Blick auf die Patient*innen und beteiligten Unternehmen den Gesetzentwurf aber nicht unterstützen.

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