Zugangsvoraussetzungen für Kurzzeitpraktikanten

 

Um ein Kurzzeitpraktikum bei der RKiSH zu absolvieren, müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind angestellt bei einer Hilfsorganisation, der Feuerwehr, dem THW, der Polizei
  • Sie sind Mitarbeiter der Bundeswehr
  • Sie haben eine rettungsdienstliche Grundausbildung (Rettungshelfer) begonnen oder abgeschlossen
  • Sie haben eine medizinische Ausbildung begonnen oder abgeschlossen
  • es besteht ein Praktikantenrahmenvertrag mit der entsendenden Organisation

Ein Berufsgenossenschaftlicher Unfallschutz besteht über die RKiSH. Bitte beachten Sie, dass Sie als Kurzzeitpraktikant darüber hinaus nicht versichert sind.  Vor Praktikumsbeginn ist deshalb nachzuweisen, dass Sie die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen haben.
Für alle Bewerber gilt, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen.